Die Kontinentalversammlung ist das oberste Beschluss fassende Organ des Kolpingwerkes Europa. Sie trifft einmal jährlich zusammen und hat die Aufgabe inhaltliche Schwerpunkte der Arbeit festzulegen, den Vorstand zu wählen, die Mitgliedsbeiträge festzulegen und Programm und Satzung zu beschließen.
Die Kontinentalversammlung setzt sich aus den Vertretern der europäischen Nationalverbände zusammen, die je nach Mitgliederzahl zwischen 2 und 5 Delegierte in die Kontinentalversammlung entsenden können. Daneben gehören der jeweilige Generalpräses und Generalsekretär des Internationalen Kolpingwerkes der Kontinentalversammlung sowie der beauftragte des Kolpingwerkes beim Europarat und bei der Europäischen Union an.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden uns in Europa noch lange beschäftigen. Viele Nationalverbände plagen große Sorgen und haben in naher Zukunft sich der Frage zu stellen, wie verbandliches Engagement auch in Zeiten von Corona erfolgen kann. Dieses hat sicherlich erste Priorität.
Darum hat der Vorstand beschlossen, auf die Durchführung einer Kontinentalversammlung 2020 zu verzichten. Stattdessen ist eine digitale Veranstaltung vom 22.–23. Oktober 2021 geplant.